Diese Gretchenfrage ist dem Insolvenzrechtssenat des BAG am 25. Mai 2022 einmal mehr gestellt und diesmal eindeutig - mit Auswirkungen über den zu entscheidenden Fall hinaus - beantwortet worden (Az. 6 AZR 497/21). Hintergrund war die Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Arbeitnehmerin des Insolvenzschuldners.
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